Wir übernehmen die in den §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelten
Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung.
Dazu zählen:
Durchführung und Einberufung der Eigentümerversammlungen, mindestens
1x pro Jahr Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern Abschluss von Liefer- und Versicherungsverträgen Ermittlung der Wohngelder der einzelnen Wohnungen sowie die jährliche
Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes Zeitnahes Mahnen offener Hausgelder und Überwachung des regelmäßigen
Hausgeldeingangs Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage Auswahl, Beauftragung und Kontrolle von Instandsetzungsnotwendigkeiten
sowie Einholung der entsprechenden Kostenangeboten und Abstimmung bei
größeren Arbeiten mit dem Verwaltungsbeirat Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere die Führung
eines Bankkontos für jedes Verwaltungsobjekt Überwachung des Unterhaltszustandes der Liegenschaft