Die zwei Hauptaufgabenbereiche des Sondereigentums sind zum einen Vermietung und zum anderen Mieterbetreuung.
Vermietung:
Übergabe der Räumlichkeiten mit der Erstellung der Übergabeprotokolle und
Weitergabe der aktuellen Zählerstände an die beauftragten Ablesedienste Erstellung von Abnahmeprotokollen Neuvermietung Überwachung der erforderlichen Renovierungsarbeiten Prüfung der Kündigungen, Wohnungsabnahme Auf Wunsch separates Miettreuhandkonto (mit Verzinsung und gebührenfrei)
Mieterbetreuung:
Ordnungsgemäße Führung von Mieterakten Verbuchung von geleisteten Zahlungen Unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge
bei der Kontrolle der Mieteingänge Einleitung von Mahnverfahren Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von Zahlungsrückständen für Miete
und Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt Bearbeitung schriftlicher und telefonischer Mieteranfragen sowie Regelung
von Beschwerden Wohnungsbegehungen und Abstellung vorhandener Mängel