Ersparen Sie sich den Ärger mit den Mietern bei den jährlichen Betriebskosten und lassen Sie diese von den Profis erstellen. Die Erstellung von Betriebs- kostenabrechnungen ist auch als Einzelleistung möglich!
Nach der gesetzlichen Definition im Sinne von §1 Absatz 1 der Betriebskosten- verordnung,
sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer als Lasten des Grundstücks anfallen.
Zur Betriebskostenabrechnung gehören:
Kosten Hauswart Kosten Sach- und Haftpflichtversicherung Kosten für die Schornsteinreinigung Kosten für den Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage oder
des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage Betrieb der Einrichtung für die Wäschepflege Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung Kosten des Betriebs der Heizungsanlage oder der gewerblichen Lieferung von Wärme Kosten des Betriebs und Wartung von Warmwasserversorgungsanlagen Kosten der Beleuchtung Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren Kosten der Schädlingsbekämpfung und der Hausreinigung Kosten für den Betrieb der Personen- und Lastenaufzügen Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Kosten für die Gartenpflege Sonstige Betriebskosten